Mietwagen: Fragen zur Versicherung

Was tun bei einem Schaden oder Diebstahl des Mietfahrzeugs?
Bei einem Schaden oder Diebstahl des Mietfahrzeugs rufen Sie bitte in jedem Fall die Polizei. Lassen Sie sich das Protokoll aushändigen und fertigen zusätzlich einen eigenen Unfallbericht an. Dies ist für die Autovermietung zwingend notwendig, damit Anspruch auf die Versicherungsleistung besteht. Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen oder sprechen Sie die Kollegen an der Station auf dieses Thema an. Tipp: Bei Anmietungen in Italien rufen Sie bitte nicht die Carabinieri, da diese nicht zuständig sind.

Was deckt die haftpflichtversicherung bei Mietwagen ab?
Bei der Haftpflichtversicherung ist der Fahrer des Fahrzeugs gegen Personenschäden, Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners und Sachschäden gegenüber Dritten versichert. Die Höhe der Deckungssumme variiert von Land zu Land.

Was beinhaltet die Personen Insassenversicherung?
Die Personen Insassen Versicherung gewährleistet Schutz auch für die Mitfahrer im Mietfahrzeug. Diese Versicherung kann vor Ort gegen eine Gebühr zusätzlich abgeschlossen werden. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte!

Welche Versicherungsleistungen gibt es bei Mietwagen und welche sollten inklusive sein?
Diese Versicherungsleistungen können Sie je nach Angebot reservieren: gesetzliche Haftpflichtversicherung( HP), Diebstahlschutz (TP), Haftungsreduzierung (CDW), Erweiterte Haftpflichtversicherung (HPE) und die Personen Insassen Versicherung (PAI). Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Angebot eine Selbstbeteiligung haben. Einige Anbieter bieten jedoch die Rückerstattung der Selbstbeteiligung an. In seltenen Fällen gibt es keine Selbstbeteiligung. Wir empfehlen Ihnen die All-Inklusive-Angebote, bei denen die Selbstbeteiligung zurückerstattet wird. Grobe Fahrlässigkeit ist hier selbstverständlich ausgeschlossen. Siehe auch Frage x "Was tun bei einem Schaden oder Diebstahl des Mietfahrzeugs“

Was deckt die Haftungs-/ Vollkaskoversicherung ab?
Bei der Haftungsreduzierung oder Vollkaskoversicherung ist der Fahrer gegen Unfallschäden am angemieteten Fahrzeug versichert. Die Höhe der Selbstbeteiligung liegt je nach Fahrzeuggruppe und Anmietland zwischen 300,- bis 1500,-€. Je nach Anbieter können Sie die Selbstbeteiligung gegen eine Gebühr reduzieren oder die Selbstbeteiligung wird Ihnen vom Anbieter zurückerstattet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Wunschangebot oder kontaktieren Sie uns.

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